Leistungsbeschneidungen
Unter Leistungsbeschneidungen fallen u.a. Portdrosselung
und ähnliche Geschwindigkeitsbegrenzungen, aber auch die Behandlung von
Power-Usern. Man staunt nicht schlecht, wenn man eine Mahnung,
eine erhöhte Rechnung oder gar eine Kündigung wegen zu hohen Traffics in seinem Briefkasten findet. Während
Portdrosselungen meist in den AGB des Anbieters erwähnt werden, kommt die Behandlung von Power-Usern (und Kunden
allgemein) oft erst durch Rückmeldungen von Kunden an die Öffentlichkeit.
Interessant sind z.B. solche Passagen:
8.3 WEB.DE ist befugt, den DSL-Zugang zu sperren für den Fall, dass
a) insbesondere in den ersten 6 Wochen ab Vertragsschluss, ein stark auffälliges Nutzerverhalten registriert wird
und/oder ein eindeutiger Verdacht des Missbrauchs des Zugangs besteht. In diesem Fall ist WEB.DE berechtigt, eine
Sicherheitsleistung zu erheben, bevor der Anschluss nach der genannten Sperre wieder freigeschaltet wird,
b)[...]
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